Lieferungs- - und Zahlungsbedingungen
1.Geltungsbereich
Wir beliefern ausschließlich den renomierten Fachhandel, eine Lieferung an Endverbraucher ist nicht möglich.
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Verkaufsgeschäfte erfolgen zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen. Abweichende Bedingungen unseres Kunden (Abnehmer sowie Anlieferer) sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben. Unsere Bedingungen gelten für zukünftige Geschäfte auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht beigelegt sein sollen.
2.Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Preisliste oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager des Verkäufers.
4. Liefer- und Leistungszeit
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesendlich erschweren oder unmöglich machen- dazu gehören eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten . Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Der Verkäufer ist zu Teillieferung und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5.Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb 30 Tagen netto zahlbar in Barnitz. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Verkäufers Zahlungen zunächst auf diesen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wirt.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen , so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zustellen , auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängel, Rügen oder Gegensprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegensprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
6.Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder bis zur Bezahlung aller vergangenen oder zukünftigen Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen – bei Bahrzahlungen durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck oder Wechseleinlösung- bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte vom Abnehmer bezeichnete Warenlieferung bezahlt worden ist.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Ist vereinbart dass die Finanzierung im Wechsel -/ Scheckverfahren erfolgt, so tritt der Eigentumsübergang in den vorgenannten Fällen erst bei endgültiger Einlösung der (des) Wechsel (Wechsels) ein.
Die Veräußerung der Ware ist dem Besteller nur in regelmäßigem Geschäftsgang gestattet ( also nicht z.B. Sicherungsübereignung, Verpfändung, en - bloc Veräußerung oder Ausverkäufen ) und nur, solange er sich nicht mit seinem Vertragspflichten im Verzug befindet.
Im Fall der Veräußerung tritt der Abnehmer hiermit unwiderruflich die ihm aus der Veräußerung , Be – oder Verarbeitung oder einem sonstigem Rechtsgrund zustehenden Forderungen sowie einen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Abgetreten werden ferner Versicherungsansprüche aus Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Beraubung der Ware.
7.Erfüllungsort, Gerichtssand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis – auch für Wechsel – und Scheckschaden – ist Lübeck.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Deutschen Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird der übrige Inhalt der Bedingungen davon nicht berührt.
Batterieverordnung
Batterieverordnung: Hinweis zu §12 Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.
Norddeutsche Uhren- und Schmuckvertriebsgesellschaft mbH Dieckkamp 18 23858 Barnitz